Zwischensparren- oder Aufsparrendämmung? Vor- und Nachteile im Vergleich
Aufbau, Wärmebrücken, Raumhöhe und Hinterlüftung: wann die Dämmung zwischen die Sparren gehört, wann obendrauf.
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Von Rainer Thormählen Dachdecker GmbH & Co. KG · Meisterbetrieb seit 1995, Holthusen bei Schwerin
Das Dach ist undicht, die Ziegel sind mürbe, die Lattung morsch – und das Haus steht unter Denkmalschutz. Viele Eigentümer in Schwerin und im Umland schieben die Sanierung dann vor sich her. Nicht wegen der Arbeit am Dach, sondern wegen der Behörde: Was darf ich? Wie lange dauert das? Und wer füllt den ganzen Papierkram aus?
Die gute Nachricht vorweg: Ein Dach unter Denkmalschutz zu sanieren ist kein Hindernislauf, sondern ein geregelter Ablauf. Wer früh fragt und vollständige Unterlagen einreicht, kommt in aller Regel zu einer Lösung, mit der Haus, Behörde und Bewohner leben können. In diesem Beitrag zeigen wir, wann Sie eine Erlaubnis brauchen, welche Unterlagen die Denkmalbehörde sehen will, welche Auflagen am Dach typisch sind und welche Arbeit Ihnen der Dachdecker dabei abnimmt. Was wir an historischen Dächern und Fassaden leisten, finden Sie auf unserer Leistungsseite Denkmalschutz.
Kurz gesagt: fast immer, wenn sich am Dach etwas ändert. Das Denkmalschutzgesetz des Landes schützt nicht nur die Fassade, sondern das ganze Gebäude – und das Dach prägt das Erscheinungsbild eines alten Hauses oft mehr als jedes andere Bauteil. Erlaubnispflichtig sind deshalb in der Regel:
Auch wer nicht im Denkmal selbst wohnt, sondern direkt daneben, kann betroffen sein: Der Schutz erstreckt sich je nach Lage auch auf die Umgebung eines Denkmals. Ob Ihr Haus in der Denkmalliste steht oder in einem geschützten Bereich liegt, erfahren Sie bei der Stadt oder beim Landkreis.
Und was ist mit kleinen Reparaturen? Einzelne kaputte Ziegel gegen gleiche auszutauschen ist laufende Instandhaltung und meist unproblematisch. Die Grenze zur Erlaubnispflicht ist aber schneller erreicht, als viele denken. Unsere Faustregel: Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie vorher – ein Anruf bei der Behörde kostet Sie zehn Minuten, ein Baustopp Wochen.
Dann kann die Behörde die Arbeiten stoppen, einen Rückbau verlangen und ein Bußgeld verhängen. Das ist der eigentliche Grund für den Respekt vor dem Amt – und er ist leicht zu vermeiden. Wer den Antrag vorher stellt, hat diese Sorge nicht.
Reißt ein Sturm Ziegel herunter, darf das Dach in der Regel provisorisch gesichert werden, damit kein Wasser ins Haus läuft – mit Planen oder einer Notabdichtung. Informieren Sie die Behörde zeitnah über den Schaden. Die eigentliche Reparatur wird danach abgestimmt. Was im Ernstfall zuerst zu tun ist, lesen Sie in unserem Beitrag Sturmschäden am Dach – was tun im Ernstfall?
Ihr Ansprechpartner ist die untere Denkmalschutzbehörde. Sie sitzt bei der Stadt oder beim Landkreis, in dem Ihr Haus steht. Dort wird Ihr Antrag bearbeitet, dort finden Gespräche und Ortstermine statt, und von dort kommt die Erlaubnis – meist mit Auflagen, die genau beschreiben, wie gearbeitet werden soll. Die fachliche Denkmalpflege wird dabei je nach Vorhaben beteiligt; das organisiert die Behörde selbst.
Braucht Ihr Vorhaben ohnehin eine Baugenehmigung – etwa für eine neue Gaube –, wird die Denkmalbehörde in der Regel im Baugenehmigungsverfahren beteiligt. Für eine reine Neueindeckung oder Dämmung ohne Baugenehmigung stellen Sie den Antrag direkt bei der Denkmalbehörde.
Ein Wort zur Einstellung: Die Denkmalbehörde ist kein Gegner. Sie will, dass das Haus erhalten bleibt – genau wie Sie. Unsere Erfahrung aus der Arbeit an historischen Häusern in Schwerin und Umgebung: Wer mit einem durchdachten Vorschlag kommt, statt mit einer Frage ins Blaue, wird ernst genommen. Und oft gibt es mehr Spielraum, als Eigentümer befürchten.
Je vollständiger der Antrag, desto schneller die Entscheidung. Für eine Dachsanierung am Denkmal gehören typischerweise dazu:
Das klingt nach viel. Den größten Teil davon liefern wir: Fotos, Beschreibung, Materialvorschlag und Skizzen entstehen ohnehin bei unserer Bestandsaufnahme. Sie unterschreiben und reichen ein – oder wir reichen die Unterlagen in Absprache mit Ihnen gemeinsam ein.
Am Material entscheidet sich die Abstimmung. Die Behörde will in der Regel, dass das Dach nachher so aussieht wie vorher – oder wie es historisch richtig war. Das heißt nicht, dass nur Originalziegel von vor hundert Jahren infrage kommen. Es heißt: Form, Farbe, Format und Deckart müssen zum Haus passen.
Unser Weg: Wir legen der Behörde konkrete Muster vor – einen alten Ziegel vom Dach neben zwei oder drei neuen, die infrage kommen. Bei größeren Flächen kann eine kleine Musterfläche auf dem Dach sinnvoll sein. So wird nicht über Katalogfotos diskutiert, sondern im Tageslicht am Haus entschieden. Wie sich die einzelnen Deckarten unterscheiden und was ein altes Dach an Pflege braucht, lesen Sie in unserem Beitrag Biberschwanz, Hohlpfanne, Naturschiefer: Historische Eindeckungen und ihre Pflege.
Jedes Denkmal ist anders, und die Auflagen richten sich nach dem einzelnen Haus. Diese Punkte begegnen uns aber immer wieder:
Was das Dämmen angeht, gibt es eine Erleichterung: Das Gebäudeenergiegesetz lässt bei Baudenkmälern Abweichungen zu, wenn die üblichen Anforderungen die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen würden. Das heißt nicht, dass Sie auf Dämmung verzichten müssen – nur, dass die Lösung zum Haus passen muss. Eine dichte Dampfsperre und eine sauber angeschlossene Dämmung zwischen den Sparren bringen auch im Altbau viel. Das ist eine sachliche Einordnung, keine Rechtsberatung.
Die ehrliche Antwort auf „Wie lange dauert das?“ lautet: Das hängt vom Vorhaben und von der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Eine Neueindeckung im gleichen Material ist schneller entschieden als eine neue Gaube mit Dämmung und Dachfenstern. Mit diesen Erfahrungswerten fahren Sie gut:
Verbindliche Zusagen zur Bearbeitungsdauer kann Ihnen niemand außer der Behörde selbst machen. Was wir zusagen können: Unsere Unterlagen sind vollständig, wenn sie rausgehen.
Sie müssen kein Fachmann für Denkmalrecht werden. Die meiste Arbeit rund um die Abstimmung ist Handwerksarbeit – und die übernehmen wir:
Wie das in der Praxis aussieht, zeigt unsere Referenz Neueindeckung eines Fachwerkhauses: Das komplette Dach wurde neu eingedeckt, die ursprüngliche Optik blieb in Abstimmung mit den Denkmalschutzrichtlinien erhalten.
Sie haben eine Frage zu Ihrem Haus oder wollen erst einmal wissen, ob es überhaupt unter Denkmalschutz steht? Schreiben Sie uns über das Kontaktformular auf unserer Startseite oder rufen Sie an: 03865 / 84 41 10 – bei uns geht ein Mensch ran.
Unsere erfahrenen Dachdecker sehen sich Ihr historisches Dach vor Ort an. Rainer Thormählen berät Sie als Meister persönlich, sagt Ihnen ehrlich, was nötig ist, und bereitet mit Ihnen die Abstimmung mit der Denkmalbehörde vor. Die Arbeit auf dem Dach übernimmt sein eingespieltes Team.
Wir arbeiten in Schwerin und Umgebung – rund 50 km um Holthusen.
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